Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für das Eichbüro Pascal Leupold
Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Dienstleistungen des Eichbüro Leupold im Bereich der Eichung von Binnen- und Seeschiffen.
§ 1 Leistungsbeschreibung
Das Eichbüro Leupold führt Eichvorgänge durch, bei denen die Ladegewichte von Schiffen bestimmt werden. Diese Dienstleistungen werden gemäß den geltenden gesetzlichen Vorschriften und Standards erbracht.
§ 2 Haftung
Die Haftung des Eichbüro Leupold ist auf das zehnfache der Auftragsgebühr beschränkt. Diese Haftungsbeschränkung gilt für alle Ansprüche, einschließlich solcher aus Vertragsverletzungen, unerlaubten Handlungen und sonstigen Rechtsgründen.
§ 3 Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort für alle Leistungen des Eichbüro Leupold ist Duisburg. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen AGB ist ebenfalls Duisburg.
§ 4 Zahlungsbedingungen
Die Abrechnung der Eichaufnahmen erfolgt in der Regel monatlich. Wenn nicht anders vereinbart sind die Rechnungen zum 1. des Folgemonats sofort fällig und ohne Abzüge zu begleichen.
§ 5 Eichgebühren und Preise
Unsere Leistungen werden gemäß unserer Gebührenordnung in Rechnung gestellt. Diese kann jederzeit bei uns angefragt werden und ist in der Regel für ein Kalenderjahr gültig.
§ 6 Verzögerungen, Leerfahrten und Wartezeiten
Sollte die Eichaufnahme an der Ladestelle zu einer vereinbarten Uhrzeit aus unvorhersehbaren Gründen, wie z.B. aufgrund von Wetterbedingungen oder weil das Schiff unerlaubt weggefahren ist oder noch nicht erschienen ist, nicht durchgeführt werden können, wird der Aufwand gemäß unserer Gebührenordnung in Rechnung gestellt. Dies gilt ausdrücklich auch für Leerfahrten und Wartezeiten.
Das Eichbüro Leupold wird nach Rücksprache mit dem Auftraggeber eine einvernehmliche Lösung finden, um die Ladungsberechnung abschließen zu können. Sollte es erforderlich sein, dass der Eichaufnehmer dem Schiff hinterherfährt oder die Eichaufnahme an einem anderen Ort oder zu einer anderen Zeit durchgeführt wird, wird dies gesondert in Rechnung gestellt – gegebenenfalls zu einem anderen Gebührensatz.
§ 7 Fehler und Korrekturen
Auch bei größter Sorgfalt sind Fehler nicht immer auszuschließen. Sollten nachträglich Fehler festgestellt werden, erhält der Auftraggeber kostenfrei ein korrigiertes Gutachten. Fehler in einem Gutachten berechtigen nicht zur Rückforderung der Eichgebühren oder zur Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen.
§ 8 Änderungen der AGB
Das Eichbüro Leupold behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit zu ändern. Änderungen werden den Kunden rechtzeitig mitgeteilt und gelten als akzeptiert, wenn der Kunde nicht innerhalb von 14 Tagen schriftlich widerspricht.
§ 9 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.